Kennen Sie den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit? Beides sind oft gehörte Begriffe, doch sie weisen wesentliche Unterschiede auf. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Unterschiede und zeigen auf, was sich mit dem neuen Datenschutzgesetz alles ändert für Unternehmen in der Schweiz. Denn als Partner für eine sichere Datenvernichtung sind Datenschutz und Datensicherheit seit 25 Jahren wichtige Themen für uns.

 

Das Thema Datenschutz hat in letzter Zeit für viel Wirbel und Verwirrungen gesorgt. Wie war das nochmals mit der neuen Datenschutzverordnung der EU? Was darf ich noch und was ist mir nicht mehr erlaubt als Unternehmen und wann tritt eigentlich das neue Datenschutzgesetz der Schweiz in Kraft? Konkret geht es mit der neuen Datenschutzverordnung der EU darum, dass personenbezogene Daten von Unternehmen nicht mehr gesammelt und verarbeitet werden dürfen, sofern es keine explizite Zustimmung gibt. Für die Schweiz heisst das: Unternehmen, die mit Kunden oder Unternehmen aus der EU interagieren, Daten erheben oder verarbeiten, müssen die Datenschutzverordnung der EU, die seit 2018 in Kraft ist, beachten. Dies gilt auch, wenn eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in der EU existiert.

 

NEUES DATENSCHUTZGESETZ DER SCHWEIZ

 

Zwar wird das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz erst in der zweiten Hälfte 2022 in Kraft treten, doch Unternehmerinnen und Unternehmer sind gut beraten, sich bereits heute mit dem Thema und den neuen Anforderungen vertraut zu machen und die erforderlichen Anpassungen an ihren Datenschutzerklärungen und Verträgen vorzunehmen. Der nationale Wirtschaftsverband Economiesuisse hat dazu eine Übersicht erstellt, um aufzuzeigen, was sich mit der Gesetzesänderung alles ändert und was dies für die Unternehmen bedeutet:

 

https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/datenschutz-eine-uebersicht-zum-neuen-gesetz

 

Auch wenn Datenschutz und Datensicherheit wie zwei Namen derselben Sache klingen, sind sie das noch lange nicht. Als Faustregel kann man sie wie folgt unterscheiden: Während Datenschutz sich auf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Kontrolle über die persönlichen Daten und auch deren Nutzung bezieht, beschreibt Datensicherheit all jene Massnahmen, die zum Schutz der Daten ergriffen werden. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sind dabei die wichtigsten Ziele.

 

REISSWOLF SCHWEIZ – IHR PARTNER FÜR SICHERE DATENVERNICHTUNG

 

Seit 25 Jahren ist Reisswolf Schweiz spezialisiert auf eine sichere und diskrete Datenvernichtung. Das Unternehmen bietet den Kundinnen und Kunden auf ihre Bedürfnisse entsprechende Lösungen an. «In den vergangenen 25 Jahren haben wir all unsere Entwicklungsschritte kompromisslos auf höhere Dienstleistungsqualität und noch besseren Schutz für die Daten unserer Kundinnen und Kunden ausgerichtet», so Christophe Gence, CEO und VR Delegierter Paprec Schweiz. «So erreichten wir als erstes Unternehmen in der Schweiz die DIN-66399-Zertifizierung. Diese gibt den Rahmen für eine sichere, geschlossene Prozesskette bei der Datenvernichtung vor. Mittlerweile arbeiten auch andere Firmen nach den in dieser Norm definierten Richtlinien, doch Reisswolf bleibt der einzige zertifizierte Anbieter in der Schweiz.»

 

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen: https://www.reisswolf.ch/

 

Erstellt am: 16.06.2021 | von Paprec Schweiz

Röntgenfilme enthalten häufig besonders sensible Daten. Nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sind sie zuverlässig zu vernichten, ohne den kleinsten Kompromiss bei der Sicherheit und Vertraulichkeit. Wie der Vorgang bei Reisswolf abläuft und weshalb diese Dienstleistung künftig sogar noch an Bedeutung zulegen wird, erfahren Sie im Interview mit unserem Vertriebsmitarbeiter Franck Koenig.

 

Für wen führen Sie die sichere Vernichtung von Röntgenbildern durch?

 

Spitäler und Arztpraxen sind unsere zentrale Kundengruppe in diesem Bereich. Immer wieder wenden sich auch Industrieunternehmen an uns, bei denen die Röntgenaufnahmen beispielsweise im Zuge von Materialprüfungen entstehen.

 

Gibt es bei Röntgenbildern noch strengere Datenschutzvorschriften als bei anderen Akten, die Sie zur Vernichtung erhalten?

 

Nein, das Gesetz sieht so etwas nicht vor, allenfalls könnten aber Unternehmen selbst ihre Vorgaben noch verschärfen. Patientendossiers enthalten besonders sensible Daten und müssen entsprechend sicher und vertraulich vernichtet werden. Medizinisches Personal ist hierfür enorm sensibilisiert und erwartet einen Partner auf Augenhöhe. Den findet es in uns: Wir halten bei sämtlichen Vernichtungsvorgängen die strengsten Standards ein. Alle Reisswolf-Betriebe sind nach DIN 66399 zertifiziert. Viele unserer Mitbewerber berufen sich lediglich darauf, dass sie «entsprechend dieser Norm arbeiten». Wir hingegen verfügen tatsächlich über die Zertifizierung, mehr noch – wir haben aktiv an ihrer Ausgestaltung mitgearbeitet und verstehen als Marktführer mit 25-jähriger Geschichte in der Schweiz genau, was unsere Auftraggeber und das Gesetz beim Datenschutz verlangen.

 

«ALLE REISSWOLF-BETRIEBE SIND NACH DIN 66399 ZERTIFIZIERT.»

 

Wie läuft der Prozess der Röntgenfilmvernichtung für Ihre Kunden ab?

 

Im Grunde unterscheidet er sich kaum von der «herkömmlichen» Aktenvernichtung. Wir stellen unseren Kunden Sicherheitsbehälter zur Verfügung, in denen sie die Röntgenfilme geschützt aufbewahren. Wenn wir diese abholen, erfolgt der Transport in verschlossenen, GPS-getrackten LKWs bis zum nächstgelegenen der vier Reisswolf-Standorte in der Schweiz. Danach werden die Röntgenbilder geschreddert. Wie bei den anderen Vernichtungsarten auch achten wir darauf, dass die noch vorhandenen Wertstoffe soweit wie möglich im Kreislauf verbleiben.

 

«RÖNTGENFILME WERDEN WENIGER – DIE ANFORDERUNGEN AN DEN DATENSCHUTZ BLEIBEN»

 

Die Digitalisierung macht vor Röntgenbildern sicher nicht Halt. Wird es diese noch lange in physischer Form geben?

 

Wir bemerken schon jetzt eine deutliche Abnahme und es wäre gut vorstellbar, dass damit auch die Zahl der verlässlichen Anbieter sinken wird. Aufgrund unserer effizienten Prozesse können unsere Kunden auf unsere Dienstleistung in diesem Bereich zählen – heute wie morgen. Da Röntgenbilder mittlerweile mehr oder weniger ausschliesslich digital erstellt werden, handelt es sich bei den meisten Aufträgen um klassische Räumungsaktionen, etwa bei der Auflösung von Archiven. Praktisch für unsere Kunden: Auch wenn sie die Bilder künftig nur noch auf Datenträgern speichern, bleiben wir der passende Partner, denn diese können sie bei uns zuverlässig und sicher vernichten.

 

Franck Koenig, herzlichen Dank für das Gespräch!

 

Franck Koenig ist Vertriebsmitarbeiter bei Reisswolf Schweiz und auf die sichere Vernichtung von Röntgenbildern spezialisiert.

 

Erstellt am: 29.09.2021 | von Paprec Schweiz

Viele Unternehmen stellen Mitarbeitenden Handys zur geschäftlichen Nutzung zur Verfügung. Aus der Perspektive der Datensicherheit bringt dies diverse Herausforderungen, aber auch einige Vorteile mit sich.

 

Keine Frage, mobile Devices erleichtern die Arbeit und steigern die Produktivität spürbar. Von unterwegs am Team-Meeting teilnehmen, auf online gespeicherte Dokumente zugreifen oder über interne Messaging-Dienste wie Slack vor dem Meeting noch schnell die aktuellsten Infos austauschen – an viele der Vorzüge haben wir uns längst gewöhnt. Davon profitieren Unternehmen wie Mitarbeitende gleichermassen. Denn mal ehrlich: Natürlich fällt es leichter, am Abend nochmals schnell die E-Mails checken, wenn man es bequem vom Sofa aus am Handy erledigen kann, statt den Laptop hochzufahren.

 

Nicht wenige Firmen stellen Ihren Mitarbeitende deswegen gerne Diensthandys zur Verfügung, um sie beim mobilen Arbeiten zu unterstützen. Grundsätzlich bringt dieser Ansatz auch mehr Sicherheit mit sich als das Verwenden privater Smartphones in der geschäftlichen IT-Umgebung (BYOD, «Bring your own Device»). Dies gilt allerdings nur, wenn Sie einige klare Regeln für die Nutzung des Firmenhandys festlegen – und am Ende des Lebenszyklus auf eine vollständige und physische Zerstörung achten, wie sie bei Reisswolf angeboten wird.

 

1. DIENSTHANDY NUR FÜR BERUFLICHE ZWECKE VERWENDEN

Auch wenn dies im ersten Moment restriktiv klingen mag, werden die allermeisten Mitarbeitenden keine Einwände gegen diese Massnahme haben. Schliesslich möchten sie ihre Privatsphäre ebenso schützen wie der Arbeitgeber die Unternehmensdaten. Eine strikte Trennung zwischen dem privaten und dem geschäftlichen Handy erweist sich somit für beide Seiten als sinnvoll.

 

2. DARAUS RESULTIERT: NUR VORINSTALLIERTE APPS

 

Wenn das Diensthandy ausschliesslich beruflich genutzt wird, gibt es für Mitarbeitende keinen Grund, «eigene» Apps zu installieren. Die verantwortliche Person oder Abteilung im Unternehmen kann alle Geräte mit den notwendigen und sinnvollen Programmen ausstatten, so dass keine weiteren Anwendungen geladen werden müssen. Dies gilt ganz besonders für Social-Media-Plattformen, die häufig auf die im Handy gespeicherten Kontakte zugreifen. Mitarbeitende im Aussendienst beispielsweise könnten allerdings auf den Einsatz von Whatsapp angewiesen sein. Dann empfiehlt es sich, die Einstellungen so anzupassen, dass Whatsapp zwar auf das Telefonbuch, nicht aber auf andere Speicherorte für Kontakte zugreifen kann, wie beispielsweise Outlook.

 

3. SICHERHEIT BEI VERLUST ODER DIEBSTAHL

Dass eine Entsperrung des Handys durch die üblichen Massnahmen – Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder Code – erforderlich sein muss, versteht sich von selbst. Richten Sie zudem bei allen Geräten die Möglichkeit ein, im Verlustfall alle Daten remote zu löschen. Dass bei jeglichem Zugriff auf Unternehmensdaten eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz kommt, sollte für alle Mitarbeitenden selbstverständlich sein, nicht nur, wenn sie mobile Devices verwenden.

 

4. GERÄT NACH RÜCKGABE SICHER VERNICHTEN

Wenn Mitarbeitende aus dem Unternehmen ausscheiden, geben sie Ihr Diensthandy zurück. Unter Umständen könnte in solchen Fällen der Gedanke aufkommen, einfach alle Daten zu löschen und das Gerät zu verkaufen. Dies lässt allerdings ausser Acht, dass so etwas wie eine vollständige Löschung nicht existiert. Beim Veräussern des Handys können Ihre Daten wiederhergestellt werden und so in falsche Hände geraten. Falls das Gerät also nicht innerhalb Ihres Unternehmens weiterverwendet wird, kann nur eine endgültige physische Zerstörung umfassende Sicherheit gewährleisten.
Reisswolf vernichtet nicht nur gebrauchte Handys, sondern sämtliche Datenträger wie Festplatten, Notebooks und Tablets, aber auch Kreditkarten, Zutritts-Badges oder CDs und DVDs. Die Prozesse sind nach DIN 66399 zertifiziert und entsprechen damit höchsten internationalen Standards. Für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Erstellt am: 31.08.2021 | von Paprec Schweiz

Metalle sind wichtige Rohstoffe für die Industrie und lassen sich mit geringem Verlust immer wieder in den Stoffkreislauf zurückführen. Gegenüber der Neuverarbeitung von Erzen spart das Einschmelzen von Schrott Ressourcen und Energie und entlastet damit die Umwelt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr darüber, wie Metall Recycling funktioniert und warum es wichtig ist.

 

Metall-Recycling bezieht sich auf den Prozess der Sammlung, Sortierung und Wiederverwendung von Metallen aus verschiedenen Quellen. Der Recyclingprozess beginnt mit der Sammlung von Altmetall, das aus alten Geräten, Schrott, Bauteilen und anderen Quellen stammt. So nehmen auch wir ausgediente metallische Gegenstände aus Haushalt und Gewerbe in unseren Sammelstellen entgegen und sortieren diese, um sie dem Stoffkreislauf zuführen zu können. Zudem bieten wir eine grosse Auswahl an Mulden, um die Sortierung von Metallen zu erleichtern.  Bei der Sortierung von Metallen unterscheiden wir in Eisenmetalle und Nichteisenmetalle. Eisenmetalle sind in der Regel magnetisch. Zu den Nichteisenmetallen gehören Buntmetalle (Kupfer und Kupferlegierungen), Graumetalle (Blei, Zink, Zinn, Aluminium) und Edelmetalle (Gold, Silber).

 

Die Sortierung kann manuell oder mithilfe von Maschinen erfolgen. Sobald das Metall sortiert ist, wird es in die Schmelzöfen gegeben, wo es bei hohen Temperaturen eingeschmolzen wird. Ist das Metall geschmolzen, wird es sodann in neue Produkte umgewandelt. Dies kann die Herstellung von Autoteilen, Werkzeugen, Verpackungen oder anderen Produkten beinhalten.

 

Entlastung für die Umwelt

Metall-Recycling ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Zunächst spart das Einschmelzen von Schrott gegenüber der Verwendung von Erzen Ressourcen und Energie und entlastet damit die Umwelt. Darüber hinaus reduziert Metall-Recycling auch den Bedarf an Deponieraum, da weniger Metallabfälle in die Umwelt gelangen.

 

Da Metall-Recycling ein komplexer Prozess ist, erfordert er viele Fachkräfte, von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur Wiederverwendung. Dies schafft Arbeitsplätze und kurbelt die Wirtschaft an.

 

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass Metall-Recycling eine wichtige Lösung für die Reduzierung der Umweltbelastung durch die Herstellung von Metallen ist. Der Prozess der Sammlung, Sortierung und Wiederverwendung von Altmetall reduziert den Bedarf an neuen Rohstoffen, schafft Arbeitsplätze und reduziert den Abfall. Wenn wir alle unseren Teil dazu beitragen, kann Metall-Recycling dazu beitragen, eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen

 

Mehr zum Thema Metall-Recycling finden Sie hier.

 

 

Erstellt am: 02.05.2023 | von Paprec Schweiz

Recycling Metall