Sonderabfälle sind Abfälle, deren Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften spezifische Kenntnisse sowie besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert. So gehören verschiedene Materialien wie beispielsweise Chemikalien, Medikamente, Farben, Laugen oder Öle zur Kategorie Sonderabfällen und dürfen nicht über den Hauskehricht oder die Kanalisation entsorgt werden. Sie müssen über den Handel oder eine öffentliche Annahmestelle zurückgegeben werden.

 

Eine fachgerechte Entsorgung ist bei Sonderabfällen besonders wichtig, denn werden Sonderabfälle nicht fachgerecht entsorgt, können sie in der Umwelt beträchtliche Schäden verursachen und die Gesundheit gefährden. In der Schweiz bestehen deshalb strenge Entsorgungs- und Transportvorschriften für Sonderabfälle aller Art. Paprec Schweiz und ihre Unternehmen verfügen über ein breites Fachwissen und die nötigen Bewilligungen, um Ihnen einen einfachen und sicheren Service bieten zu können: Wir stellen Ihnen die richtigen Gebinde zur Verfügung, und unsere ausgebildeten Chauffeure holen Ihre Sonderabfälle direkt bei Ihnen ab. Wir kümmern uns zudem um die notwendigen Dokumente.

 

WAS IST BEI DER ENTSORGUNG VON SONDERABFÄLLEN ZU BEACHTEN?

  • Sonderabfälle nur in dicht verschlossenen Behältern zur Entsorgung abgeben (wenn immer möglich, in den Originalverpackungen).
  • Sonderabfälle nicht mischen. Dies kann zu unkontrollierten und gefährlichen Reaktionen führen.
  • Behälter mit Sonderabfällen müssen gut lesbar und mit der korrekten Bezeichnung des Inhaltes beschriftet sein. Eine falsche oder unvollständige Kennzeichnung birgt ein grosses Gefahrenpotential für die Mitarbeiter an der Annahmestelle. Helfen Sie mit, dass wir Ihre Sonderabfälle einwandfrei identifizieren sowie fachgerecht und sicher entsorgen können.
  • Wichtig für gewerbliche Abgeber. Wenn Sonderabfälle transportiert und zur Entsorgung abgegeben
  • werden, müssen die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610
  • eingehalten werden. Ab 50 kg ist ein "Begleitschein für den Verkehr mit Abfällen in der Schweiz" auszufüllen und mitzuführen (inkl. Kennzeichnung der Verpackungen). Weiter gilt, wenn Sonderabfälle als gefährliche Güter nach ADR klassiert sind, müssen auch die ADR-Vorschriften respektive die Bestimmungen der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR, SR 741.621) eingehalten werden.

 

IN SICHEREN HÄNDEN

 

Als eines der führenden Recycling-und Entsorgungsunternehmen schweizweit nehmen wir eine wichtige Rolle bei der fachgerechten Entsorgung von Sonderabfällen ein, sodass die Umwelt, Tiere und Menschen geschützt werden. Von der Anforderung notwendiger Dokumente über die Bereitstellung der richtigen Gebinde bis hin zum Transport und der sicheren Entsorgung übernehmen wir alles für Sie. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Standort in Ihrer Nähe auf.

 

 

Erstellt am: 2.01.2023 | von Paprec Schweiz